Brandschutzbeauftragter


Ihr externer Brandschutzbeauftragter

Der Unternehmer, Arbeitgeber oder der Leiter einer Einrichtung ist verantwortlich für den Brandschutz in seinem Betrieb. Dies ergibt sich aus den Gesetzen und Regelungen der Unfallversicherungen und des Arbeitsschutzes. Er muss daher die Aufgaben, die sich aus dieser Verantwortung ergeben, erfüllen. Da der Unternehmer dies in der Regel nicht alleine erfüllen kann, muss er eine innerbetriebliche Struktur aufbauen, um im Hinblick auf den Brandschutz, Rechtssicherheit zu erreichen. Aufgrund der Vielfaltigkeit der Aufgaben ist es erforderlich, dass er sich der Unterstützung durch einen Brandschutzbeauftragten innerhalb der Brandschutzorganisation bedient.


Der Unternehmer als oberste Stufe ist verantwortlich für alle Belange rund um den Brandschutz. Er trägt daher auch die Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten. Er kann diese Aufgaben an einen externen Brandschutzbeauftragten delegieren, entbindet ihn aber dadurch nicht der Verantwortung. Pflichten im Brandschutz beinhalten:


  • Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation,
  • Auswahl geeigneter Funktionsträger (z.B. Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer),
  • schriftliche Bestellung des Brandschutzbeauftragten mit klarer Aufgaben-, Kompetenz- und Berichtspflichtzuweisung,
  • Festlegung der Kommunikationswege,
  • Kontrolle der Funktionsträger,
  • Sicherstellung der Behebung von festgestellten Brandschutzmängeln,
  • innerbetriebliche Dokumentation aller getroffenen Maßnahmen.


Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten ist oft Zeit- und Kostenintensiv. Je nach Größe eines Betriebes stehen die Kosten nicht im Verhältnis zur erforderlichen Pflicht. Als externer Brandschutzbeauftragter stehe ich ihnen mit fachlicher Beratung und jahrelanger Erfahrung im Brandschutz zur Verfügung. Getreu dem Motto "Brandschutz muss nicht teuer sein" berate ich Sie gerne.

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