Brandschutzkonzepte


Schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte

Nach den Landesbauordnungen können durch die Baurechtsbehörden für Sonderbauten zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen besondere Anforderungen im Einzelfall gestellt werden. Es können aber auch Erleichterungen zugelassen werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf. Um dies in einem Baugenehmigungsverfahren darstellen zu können, wird ein Brandschutzkonzeptes oder ein Brandschutznachweises benötigt.


Die Landesbauordnung BW sieht folgende Gebäude als Sonderbauten an:


  • Hochhäuser (Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m),
  • Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 400 m² haben,
  • bauliche Anlagen und Räume, die überwiegend für gewerbliche Betriebe bestimmt sind, mit einer Grundfläche von insgesamt mehr als 400 m²,
  • Büro-und Verwaltungsgebäude mit einer Grundfläche von insgesamt mehr als 400 m²,
  • Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen,
  • Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von Kindern, Menschen mit Behinderung oder alten Menschen,
  • Versammlungsstätten und Sportstätten,
  • Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen,
  • bauliche Anlagen mit erhöhter Brand-, Explosions-, Strahlen-oder Verkehrsgefahr,
  • bauliche Anlagen und Räume, bei denen im Brandfall mit einer Gefährdung der Umwelt gerechnet werden muss,
  • Fliegende Bauten,
  • Camping-, Wochenend-und Zeltplätze,
  • Gemeinschaftsunterkünfte und Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten,
  • Freizeit-und Vergnügungsparks,
  • Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen,
  • Spielhallen,
  • Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug.
  • Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 7,50 m.
  • bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m,
  • Gebäude mit mehr als 1600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung


Ein Brandschutzkonzept ist aber auch dann erforderlich, wenn von den Vorgaben der Bauordnung abgewichen werden soll. In einem ganzheitlichen Brandschutzkonzept werden die vier Säulen des vorbeugenden Brandschutz bestehend aus


  • dem baulichen Brandschutz
  • dem anlagentechnischen Brandschutz
  • dem organisatorischen Brandschutz und
  • dem abwehrenden Brandschutz


beleuchtet, Möglchkeiten der Umsetzung geprüft und Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Ziel ist es, trotz der oft notwendigen Abweichungen von der Bauordnung die Schutzziele einhalten zu können. So sind Gebäude so zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglicht werden. Brandschutzkonzepte werden durch Brandschutzpläne visualisiert.

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